E-Check

 

Was Sie wissen müssen.

 

 

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Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Ich möchte Sie darüber informieren, was der Gesetzgeber

im Rahmen Ihrer Mietobjekte von Ihnen verlangt.

 

Die gesetzlichen Pflichten werden in den meisten Fällen immer noch nicht beachtet.

 

Die Fristen gelten ebenso für eigengenutzte Objekte wie gewerbliche Räume.

 

Laut BGB §536 wurde festgelegt:

Eine Mietsache muss in einem ordnungsgemäßen Zustand sein, wenn diese vermietet wird.

Der Vermieter steht dafür ein, wenn dies nicht der Fall ist. Deshalb ist es unverzichtbar für den Vermieter, um spätere Regressansprüche zu vermeiden, sein Eigentum bei jedem Mieterwechsel und alle 4 Jahre (siehe auch BGV A2 und DIN/VDE 0105 Teil 100) von einem Fachbetrieb der Elektro-Innung überprüfen zu lassen.

 

Andernfalls kann in einem Schadensfall (Wohnungsbrand) der Verlust des Versicherungsschutzes entstehen. (siehe Grundsatzurteil OLG Saarbrücken 4U109/92 15 O 1883/90 verkündet am 4.61993).

 

Diese Prüfung der Elektroanlage erfolgt nach den gültigen Bestimmungen der DIN/VEW 0701 (Instandsetzung, Änderung und Prüfung elektrischer Geräte)

sowie der DIN/VDE 0702 (Wiederholungsprüfung an elektrischen Geräten mit Steckanschluss) und wird zertifiziert durch den dafür eingetragenen Elektro-Innungsbetrieb.

 

Die Prüfungsmaßnahme läuft unter dem Begriff E-Check.

 

Der E-Check weist aus, ob und welche Mängel in Ihrer Mietsache vorhanden sind.

 

Der Elektrobetrieb steht Ihnen dann als kompetenter Ansprechpartner zur Seite, um diese Mängel zu beheben.

 

Nach erfolgreicher Mängelbeseitigung bzw. wenn keine Mängel vorliegen, erteilt der Verantwortliche mit einer Prüfplakette an der Anlage sowie mit einem Prüfbericht die Bestätigung, dass Ihre Anlage den technischen Vorschriften entspricht.

 

Durch diese Bestätigung gewähren führende Versicherungsgesellschaften Ihnen einen Prämiennachlass. Informationen erhalten Sie bei Ihrem Versicherer.